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Steuerberatergebührenverordnung

Mit Hilfe unserer vielseitigen und branchenübergreifenden Erfahrung begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg. Individuelle Beratungsgespräche und die persönliche Unterstützung bei Prüfungen haben sich seit unserer Gründung über viele Jahre bewährt. Direkte Betreuung durch die Partner unserer Sozietät und kontinuierliche Fortbildung versprechen Ihnen ein hohes Maß an Qualität. Die Kosten, die bei der steuerrechtlichen Arbeit für Sie entstehen, sind grundsätzlich durch die vom Bundesministerium der Finanzen erlassene Steuerberatergebührenverordnung (StGebV) geregelt. Die neue Steuerberatervergütungsverordnung wurde am 11.12.2012 durch den Bundesrat genehmigt und am 20.12.2012 im BGBl. I 2012 S. 2637 verkündet und ist seit diesem Zeitpunkt gültig.

Sie legt mit Hilfe der so genannten Betragsrahmengebühr einen Mindest- und einen Höchstbetrag für die erbrachten Leistungen fest. Im Bereich dieser rechtlichen Vorgaben kommen wir Ihnen natürlich mit angemessenen Honoraren entgegen. Von unpersönlichen Standardleistungen nehmen wir bewusst Abstand. In einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen ermitteln wir entsprechend Ihren Bedürfnissen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot bezüglich unserer Vergütung.

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt eindeutig das maximale Honorar für die Erstberatung (§21 Absatz 1). Sie investieren daher in ein erstes Beratungsgespräch nicht mehr als 190 Euro (zzgl. USt). Zusätzlich wird dieser Betrag bei weiterer Bearbeitung Ihrer Fragestellung auf die entstehenden Gebühren angerechnet. Bei einer Kontaktaufnahme, Honorarfrage oder einer Mandatserteilung entstehen selbstverständlich noch keine Kosten.

Steuerkanzlei

Stefan Sinnwell

Stefan Sinnwell
Steuerberater
Diplom-Betriebswirt (FH)
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Ich stehe Ihnen stets als Ansprechpartner hinsichtlich Ihrer Fragen und Sorgen zur Verfügung.

 

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