Sie legt mit Hilfe der so genannten Betragsrahmengebühr einen Mindest- und einen Höchstbetrag für die erbrachten Leistungen fest. Im Bereich dieser rechtlichen Vorgaben kommen wir Ihnen natürlich mit angemessenen Honoraren entgegen. Von unpersönlichen Standardleistungen nehmen wir bewusst Abstand. In einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen ermitteln wir entsprechend Ihren Bedürfnissen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot bezüglich unserer Vergütung.