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Erstberatung

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt eindeutig das maximale Honorar für die Erstberatung (§21 Absatz 1). Sie investieren daher in ein erstes Beratungsgespräch nicht mehr als 190 Euro (zzgl. USt). Zusätzlich wird dieser Betrag bei weiterer Bearbeitung Ihrer Fragestellung auf die entstehenden Gebühren angerechnet. Bei einer Kontaktaufnahme, Honorarfrage oder einer Mandatserteilung entstehen selbstverständlich noch keine Kosten.

Steuerkanzlei

Stefan Sinnwell

Stefan Sinnwell
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